Alimenteninkasso

Das Alimenteninkasso umfasst sämtliche Handlungen, die den Schuldner zur Aufnahme, zur Erhöhung sowie zur Fortsetzung von regelmässigen Zahlungen bringen kann. Im Einzelnen sind dies vor allem:

Offene Zusammenarbeit mit Partnergemeinden

Es findet ein regelmässiger Austausch mit involvierten Fach- bzw. Verwaltungsstellen unserer Partnergemeinden statt. Wir garantieren unseren Kunden:

Rechtliche Form der Zusammenarbeit

Grundsätzlich arbeiten wir auf Mandatsbasis. Wir bieten zusätzlich die Möglichkeit, in einem Rahmenvertrag die Grundsätze der Zusammenarbeit festzulegen.

Mandatskosten

Pro Familie wird für 12 Monate mindestens die Grundgebühr von CHF 800.00 fällig. Ist in derselben Familie neben den Kinderunterhaltsbeiträgen (inkl. Kinderzulagen) gleichzeitig der Frauenunterhalt einzutreiben, so fällt zusätzlich die Nebengebühr von CHF 400.00 an (siehe Preisliste).

Mandatsübertragung

Wir steigen sofort in die Mandatsarbeit der übergebenen Dossiers ein. Schuldner und andere betroffene Stellen werden innert 3 Tagen über unser Inkassomandat informiert. Innert 10 Wochen erhalten Sie von uns eine erste Bestandesaufnahme in Form eines kurzen schriftlichen Berichts.

Für den Mandatseinstieg benötigen wir

- Rechtstitel
- Protokollauszug der Entscheidbehörde bei Sozialhilfe / Bevorschussung
- Unterlagen aus laufenden bzw. abgeschlossenen Betreibungsverfahren
- Verlustscheine im Original
- Aktuelle Rückstandsberechnung
- Aktuelle Adressen der Parteien

Bei der gleichzeitigen Übergabe von mehr als 10 Mandaten holen wir die Unterlagen bei Ihnen ab.